Sachsen-Anhalt

Zulassungsstellen in Sachsen-Anhalt

Zuständig ist die Zulassungsstelle am Wohnsitz des Halters: in kreisfreien Städten die Stadt, sonst der Kreis, in manchen Ländern auch eine große Kreisstadt.

Für Sachsen-Anhalt haben wir noch keine Zulassungsstelle erfasst. Die Bundesgebühren gelten überall: Gebührentabelle.

„Grundgebühr“: Die Behörde nennt keine eigene Summe; gezeigt ist die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1.

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