Zulassungsstellen in Sachsen-Anhalt
Zuständig ist die Zulassungsstelle am Wohnsitz des Halters: in kreisfreien Städten die Stadt, sonst der Kreis, in manchen Ländern auch eine große Kreisstadt.
Für Sachsen-Anhalt haben wir noch keine Zulassungsstelle erfasst. Die Bundesgebühren gelten überall: Gebührentabelle.
„Grundgebühr“: Die Behörde nennt keine eigene Summe; gezeigt ist die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1.