eVB-Nummer für die Zulassung
Stand: 5. Oktober 2026Ohne Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung lässt keine Zulassungsstelle ein Auto zu. Der Nachweis ist die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB; Sie bekommen dafür eine siebenstellige Nummer vom Versicherer.
Allgemeine Information nach Gesetzestext und offiziellen Seiten, keine Rechtsberatung. Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde; verbindlich ist Ihre Zulassungsstelle.
Wann Sie eine eVB brauchen
- Neuzulassung eines Autos
- Umschreibung nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens (Halterwechsel, § 15 Abs. 5 FZV)
- Wiederzulassung nach einer Abmeldung (§ 49 Abs. 1 FZV)
- auch bei der Online-Zulassung über i-Kfz
Für eine Abmeldung, eine reine Adressänderung oder einen Versicherungswechsel ohne neues Auto brauchen Sie keine.
Woher sie kommt
Vom Kfz-Versicherer, bei dem Sie die Haftpflicht abschließen. Viele geben die Nummer sofort nach dem Online-Abschluss aus. Der Versicherer übermittelt die Bestätigung elektronisch; die Zulassungsstelle ruft sie mit der Nummer ab (§ 49 Abs. 2 FZV). Sie müssen also nichts ausdrucken, nur die Nummer mitbringen oder im Portal eingeben.
Was Sie wissen sollten
- Die eVB enthält Versicherer und Versicherungsnehmer; der Versicherungsnehmer muss nicht der Halter sein.
- Wie lange eine eVB-Nummer verwendet werden kann, legt der Versicherer fest.
Gesetze und Quellen
- § 49 FZV: Versicherungsnachweis
- § 15 FZV: Mitteilungspflichten bei Änderungen (Halterwechsel)
- BMV: Internetbasierte Fahrzeugzulassung (eVB bei i-Kfz)
Gelesen am 5. Oktober 2026. Verbindlich ist allein der jeweils geltende Text.