eVB-Nummer für die Zulassung

Stand: 5. Oktober 2026

Ohne Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung lässt keine Zulassungsstelle ein Auto zu. Der Nachweis ist die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB; Sie bekommen dafür eine siebenstellige Nummer vom Versicherer.

Allgemeine Information nach Gesetzestext und offiziellen Seiten, keine Rechtsberatung. Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde; verbindlich ist Ihre Zulassungsstelle.

Wann Sie eine eVB brauchen

  • Neuzulassung eines Autos
  • Umschreibung nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens (Halterwechsel, § 15 Abs. 5 FZV)
  • Wiederzulassung nach einer Abmeldung (§ 49 Abs. 1 FZV)
  • auch bei der Online-Zulassung über i-Kfz

Für eine Abmeldung, eine reine Adressänderung oder einen Versicherungswechsel ohne neues Auto brauchen Sie keine.

Woher sie kommt

Vom Kfz-Versicherer, bei dem Sie die Haftpflicht abschließen. Viele geben die Nummer sofort nach dem Online-Abschluss aus. Der Versicherer übermittelt die Bestätigung elektronisch; die Zulassungsstelle ruft sie mit der Nummer ab (§ 49 Abs. 2 FZV). Sie müssen also nichts ausdrucken, nur die Nummer mitbringen oder im Portal eingeben.

Was Sie wissen sollten

  • Die eVB enthält Versicherer und Versicherungsnehmer; der Versicherungsnehmer muss nicht der Halter sein.
  • Wie lange eine eVB-Nummer verwendet werden kann, legt der Versicherer fest.

Gesetze und Quellen

Gelesen am 5. Oktober 2026. Verbindlich ist allein der jeweils geltende Text.