Auto online abmelden
Stand: 5. Oktober 2026Über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle kostet die Abmeldung laut Gebührenordnung 2,10 € statt 15,90 € vor Ort. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist dafür nicht nötig.
Allgemeine Information nach Gesetzestext und offiziellen Seiten, keine Rechtsberatung. Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde; verbindlich ist Ihre Zulassungsstelle.
Was Sie brauchen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode; den gibt es auf Papieren, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden
- beide Kennzeichen mit Stempelplaketten, unter deren Abdeckung ebenfalls ein Sicherheitscode liegt
- eine Bankverbindung (IBAN) oder eine andere Zahlungsart, die das Portal anbietet
Eine Identifizierung des Halters verlangt die Abmeldung nicht, so das Bundesverkehrsministerium. Personalausweis mit Online-Funktion, BundID oder ELSTER brauchen Sie erst für Zulassung und Umschreibung.
So geht es
- Das i-Kfz-Portal der Zulassungsstelle am Wohnsitz aufrufen. Den Link finden Sie auf unserer Seite Ihrer Zulassungsstelle.
- Kennzeichen eingeben.
- Den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein freilegen. Das Dokument danach aufbewahren: Für eine Wiederzulassung wird der Code erneut gebraucht.
- Die Abdeckung der Stempelplaketten abziehen. Ab dann ist das Kennzeichen ungültig, das Auto darf nicht mehr fahren.
- Codes eingeben, auf Wunsch das Kennzeichen reservieren (bis zu zwölf Monate, § 16 Abs. 1 FZV), bezahlen und absenden.
- Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung herunterladen und aufheben.
Was es kostet
| Weg | Betrag |
|---|---|
| Online bei der Behörde (Bundesgebühr Nr. 224.2) | 2,10 € |
| Online bei der Behörde, Summen laut 24 Behörden bei uns | 2,10 € bis 6,30 € |
| Vor Ort (Bundesgebühr Nr. 224.1) | 15,90 € |
| Privater Abmeldedienst (Beispielpreis, Oktober 2026) | 39,90 € |
Private Dienste nutzen dasselbe Verfahren: Sie geben dort dieselben Sicherheitscodes ein, der Dienst reicht sie bei der Behörde ein. Sie zahlen für den Service, nicht für ein anderes Ergebnis. Vorteil kann sein, dass Sie sich nicht durch das Portal der Behörde klicken müssen.
Wann online nicht geht
- Papiere vor 2015 ohne Sicherheitscode: dann nur vor Ort, selbst oder mit Vertretung.
- Ein Code ist beschädigt oder schon freigelegt: Die Behörde muss helfen, meist vor Ort.
- Die Behörde bietet i-Kfz nicht an oder das Portal ist gestört.
Zulassungsstellen mit Online-Abmeldung
69 der 72 Zulassungsstellen bei uns bieten die Abmeldung über i-Kfz an, zum Beispiel Wuppertal, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Landkreis München, München, Frankfurt am Main, Neuss.
Gesetze und Quellen
- BMV: Internetbasierte Fahrzeugzulassung, so funktioniert i-Kfz
- § 16 FZV: Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 24 FZV: Antrag auf internetbasierte Außerbetriebsetzung
- GebOSt Anlage, Nr. 224.1 und 224.2
Gelesen am 5. Oktober 2026. Verbindlich ist allein der jeweils geltende Text.