Schleswig-Holstein

Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Zuständig ist die Zulassungsstelle am Wohnsitz des Halters: in kreisfreien Städten die Stadt, sonst der Kreis, in manchen Ländern auch eine große Kreisstadt.

Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein
ZulassungsstelleTerminOnline abmeldenAbmeldung vor Ort
Zulassungsstelle Flensburg
2 Standorte
Nur mit Termin ja 15,90 €
Grundgebühr
Zulassungsstelle Kiel Termin je nach Anliegen ja 16,80 €

„Grundgebühr“: Die Behörde nennt keine eigene Summe; gezeigt ist die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1.

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