Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026Zuständig ist die Zulassungsstelle am Wohnsitz des Halters: in kreisfreien Städten die Stadt, sonst der Kreis, in manchen Ländern auch eine große Kreisstadt.
| Zulassungsstelle | Termin | Online abmelden | Abmeldung vor Ort |
|---|---|---|---|
| Zulassungsstelle Flensburg 2 Standorte | Nur mit Termin | ja | 15,90 € Grundgebühr |
| Zulassungsstelle Kiel | Termin je nach Anliegen | ja | 16,80 € |
„Grundgebühr“: Die Behörde nennt keine eigene Summe; gezeigt ist die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1.