Auto ummelden nach Umzug
Stand: 5. Oktober 2026Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie das der neuen Zulassungsstelle unverzüglich melden. Das alte Kennzeichen dürfen Sie behalten (§ 15 Abs. 4 FZV).
Allgemeine Information nach Gesetzestext und offiziellen Seiten, keine Rechtsberatung. Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde; verbindlich ist Ihre Zulassungsstelle.
Welcher Fall?
- Umzug innerhalb des Bezirks: nur die Adresse ändert sich. Das können Sie auch über die Meldebehörde erledigen, wenn sie das Verfahren anbietet (§ 15 Abs. 2 FZV).
- Umzug in einen anderen Bezirk: Zuständig ist die Zulassungsstelle am neuen Wohnsitz. Sie wählen: altes Kennzeichen behalten oder ein neues (§ 15 Abs. 4 FZV).
Kosten (Bundesgebühr)
| Fall | vor Ort | online |
|---|---|---|
| Kennzeichen behalten | 23,60 € | 9,90 € |
| Neues Kennzeichen | 27,10 € | 12,10 € |
| Zuschlag Wunschkennzeichen | 10,20 € | 10,20 € |
Dazu kommen beim neuen Kennzeichen die Schilder vom Schilderhändler; die Behörden nennen oft etwas höhere Summen als die Bundesgebühr.
Was Sie mitbringen
- Personalausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I; bei neuem Kennzeichen auch Teil II
- bei neuem Kennzeichen: die alten Schilder zum Entstempeln
Online geht die Ummeldung über das i-Kfz-Portal der neuen Zulassungsstelle, mit Ausweis mit Online-Funktion und den Sicherheitscodes der Papiere.
Was passiert, wenn ich es nicht mache?
Die Zulassungsstelle kann den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, bis die Meldung nachgeholt ist (§ 15 Abs. 4 FZV).
Gesetze und Quellen
- § 15 FZV: Mitteilungspflichten bei Änderungen
- GebOSt Anlage, Nr. 221.2, 221.2.1, 221.9, 221.9.1
- BMV: Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Gelesen am 5. Oktober 2026. Verbindlich ist allein der jeweils geltende Text.