Auto ummelden nach Umzug

Stand: 5. Oktober 2026

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie das der neuen Zulassungsstelle unverzüglich melden. Das alte Kennzeichen dürfen Sie behalten (§ 15 Abs. 4 FZV).

Allgemeine Information nach Gesetzestext und offiziellen Seiten, keine Rechtsberatung. Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde; verbindlich ist Ihre Zulassungsstelle.

Welcher Fall?

  • Umzug innerhalb des Bezirks: nur die Adresse ändert sich. Das können Sie auch über die Meldebehörde erledigen, wenn sie das Verfahren anbietet (§ 15 Abs. 2 FZV).
  • Umzug in einen anderen Bezirk: Zuständig ist die Zulassungsstelle am neuen Wohnsitz. Sie wählen: altes Kennzeichen behalten oder ein neues (§ 15 Abs. 4 FZV).

Kosten (Bundesgebühr)

Fallvor Ortonline
Kennzeichen behalten23,60 €9,90 €
Neues Kennzeichen27,10 €12,10 €
Zuschlag Wunschkennzeichen10,20 €10,20 €

Dazu kommen beim neuen Kennzeichen die Schilder vom Schilderhändler; die Behörden nennen oft etwas höhere Summen als die Bundesgebühr.

Was Sie mitbringen

  • Personalausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I; bei neuem Kennzeichen auch Teil II
  • bei neuem Kennzeichen: die alten Schilder zum Entstempeln

Online geht die Ummeldung über das i-Kfz-Portal der neuen Zulassungsstelle, mit Ausweis mit Online-Funktion und den Sicherheitscodes der Papiere.

Was passiert, wenn ich es nicht mache?

Die Zulassungsstelle kann den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, bis die Meldung nachgeholt ist (§ 15 Abs. 4 FZV).

Gesetze und Quellen

Gelesen am 5. Oktober 2026. Verbindlich ist allein der jeweils geltende Text.