Unterlagen für die Zulassung
Stand: 5. Oktober 2026Die Grundliste ist überall gleich, weil sie aus Bundesrecht kommt. Einzelne Zulassungsstellen verlangen mehr; das steht auf ihrer Seite bei uns unter Hinweise der Behörde.
Allgemeine Information nach Gesetzestext und offiziellen Seiten, keine Rechtsberatung. Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde; verbindlich ist Ihre Zulassungsstelle.
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- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Antrag darauf, dazu die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) (§ 6 Abs. 3 und 4 FZV)
- eVB-Nummer (§ 49 FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 Abs. 1 KraftStG)
Gebrauchtwagen (Umschreibung auf neuen Halter)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (§ 15 Abs. 5 FZV)
- eVB-Nummer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- bei neuem Kennzeichen: die alten Schilder
Wiederzulassung nach Abmeldung
- Ausweis, Teil I (auch der entwertete aus der Online-Abmeldung) und Teil II
- eVB-Nummer, gültige Hauptuntersuchung, SEPA-Mandat
- bei reserviertem Kennzeichen: die Reservierung
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen (§ 16 Abs. 1 FZV)
- Wer alles vorlegt, gilt als bevollmächtigt; eine Vollmacht ist nicht nötig
Wenn jemand anders hingeht
Für Zulassung und Umschreibung: schriftliche Vollmacht, Ausweis der bevollmächtigten Person und Ausweis oder Kopie der vertretenen Person. Für Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung; Details nennt die Behörde.
Kfz-Steuerrückstände blockieren die Zulassung (§ 13 Abs. 2 KraftStG).
Gesetze und Quellen
- § 6 FZV: Antrag auf Zulassung
- § 15 FZV: Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 16 FZV: Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 49 FZV: Versicherungsnachweis
- § 13 KraftStG: SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Gelesen am 5. Oktober 2026. Verbindlich ist allein der jeweils geltende Text.