Bremen

Zulassungsstelle Bremen: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
BürgerServiceCenter Stresemannstraße, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen 2 Standorte
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Kfz-Zulassung nach Terminvereinbarung; offene Sprechzeit gilt nur für Ausweise und Meldeangelegenheiten Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Termin je nach AnliegenZulassung nur mit Termin (online oder 115); Abmeldung und Kurzzeitkennzeichen auch ohne Termin am Kurzanliegen-Schalter (Mo 08:00 bis 17:00, Di bis Fr 07:00 bis 12:00), Ticket am Self-Check-in-Terminal im Unter- oder Erdgeschoss
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Laut Behörde: 17,40 € vor Ort Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Bremen gehört zu: Freie Hansestadt Bremen, Bürgeramt, Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Bremen (Bremerhaven hat eine eigene Zulassungsstelle). Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 421 115
E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

Gut zu wissen in Bremen

  • Kfz-Zulassung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Nord
  • Abmeldung ohne Termin am Kurzanliegen-Schalter möglich; das Tageskontingent an Tickets kann ausgeschöpft sein
  • Haltestelle Julius-Brecht-Allee wegen Baustelle Steubenstraße voraussichtlich bis Sommer 2028 nicht direkt verbunden; Zufahrt über Gartenstadt Vahr, Insterburger Str.
  • Rote Dauerkennzeichen seit 02.07.2026 nur mit Termin (Di und Do vormittags)

Standorte und Öffnungszeiten (2)

BürgerServiceCenter Stresemannstraße Hauptstelle

Stresemannstraße 48
28207 Bremen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten BürgerServiceCenter Stresemannstraße
Montag 08:00 bis 17:00
Dienstag 07:00 bis 15:00
Mittwoch 07:00 bis 12:00
Donnerstag 07:00 bis 15:00
Freitag 07:00 bis 12:00

Kfz-Zulassung nach Terminvereinbarung; offene Sprechzeit gilt nur für Ausweise und Meldeangelegenheiten

Termin: Termin je nach Anliegen. Zulassung nur mit Termin (online oder 115); Abmeldung und Kurzzeitkennzeichen auch ohne Termin am Kurzanliegen-Schalter (Mo 08:00 bis 17:00, Di bis Fr 07:00 bis 12:00), Ticket am Self-Check-in-Terminal im Unter- oder Erdgeschoss

Im selben Gebäude sitzt die Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde (Mo bis Fr 08:00 bis 12:00, nur mit Termin) für Sonderfälle wie rote Kennzeichen

Termin für BürgerServiceCenter Stresemannstraße buchen

BürgerServiceCenter Nord

Gerhard-Rohlfs-Straße 62
28757 Bremen

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten BürgerServiceCenter Nord
Montag 07:30 bis 17:00
Dienstag 07:30 bis 15:00
Mittwoch 07:30 bis 12:00
Donnerstag 07:30 bis 17:00
Freitag 07:30 bis 12:00

2. Etage; Kfz-Zulassung nach Terminvereinbarung; offene Sprechzeit gilt nur für Ausweise und Meldeangelegenheiten

Termin: Termin je nach Anliegen. Zulassung nur mit Termin (online oder 115); Abmeldung und Kurzzeitkennzeichen auch ohne Termin am Kurzanliegen-Schalter (Mo 07:30 bis 17:00, Di bis Fr 07:30 bis 12:00), Ticket am Self-Check-in-Terminal im 2. Obergeschoss

Termin für BürgerServiceCenter Nord buchen

Auto abmelden in Bremen

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ort17,40 €15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Online nur Zahlung per Kreditkarte; Abmeldung online für Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 zugelassen wurden

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Hinweis der Behörde: Für Abmeldung wird keine Vollmacht benötigt, ein Vertreter genügt

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort30,60 €30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)26,80 €24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen10,20 €10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens2,60 €2,60 €
GebOSt Nr. 230

ab-Preise: Zulassung 30,60 Euro und Ummeldung mit Halterwechsel (neues Kennzeichen) 27,40 Euro jeweils Mindestgebühr; Abmeldung plus 5,10 Euro mit Verwertungsnachweis; Umschreibung = Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme; Wunschkennzeichen mit Vorabreservierung zusammen 12,80 € veröffentlicht

Beträge laut Behörde: Gebührenangabe der Behörde. Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Bezahlen

Vor Ort: Girocard (EC) und bar. Vor Ort bar oder EC-Karte; online nur Kreditkarte

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Bremen

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Bremen?

Termin je nach Anliegen (BürgerServiceCenter Stresemannstraße). Zulassung nur mit Termin (online oder 115); Abmeldung und Kurzzeitkennzeichen auch ohne Termin am Kurzanliegen-Schalter (Mo 08:00 bis 17:00, Di bis Fr 07:00 bis 12:00), Ticket am Self-Check-in-Terminal im Unter- oder Erdgeschoss.

Kann ich mein Auto in Bremen online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Bremen?

Die Behörde nennt 17,40 €. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €.

Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Bremen?

Girocard (EC) und bar. Vor Ort bar oder EC-Karte; online nur Kreditkarte.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden