Dresden

Zulassungsstelle Dresden: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde Dresden, Hauboldstraße 7, 01239 Dresden
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Nur mit Termin Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Nur mit TerminZutritt nur mit Termin, auch für Abmeldung; Termine bis 14 Tage im Voraus buchbar
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Dresden gehört zu: Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig für fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Dresden. Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 351 4888008
E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de

Gut zu wissen in Dresden

  • Auch die Abmeldung vor Ort nur mit Termin
  • Online bezahltes Wunschkennzeichen bleibt 180 Tage reserviert
  • Status des Fahrzeugbriefs bei finanzierten Fahrzeugen online prüfbar

Adresse und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsbehörde Dresden

Hauboldstraße 7
01239 Dresden

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsbehörde Dresden
Montag 08:00 bis 12:00
Dienstag 08:00 bis 17:00
Mittwoch 09:00 bis 12:00
Donnerstag 08:00 bis 17:00
Freitag 08:00 bis 12:00

Nur mit Termin

Termin: Nur mit Termin. Zutritt nur mit Termin, auch für Abmeldung; Termine bis 14 Tage im Voraus buchbar

Termin für Kfz-Zulassungsbehörde Dresden buchen

Auto abmelden in Dresden

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ortkeine Angabe15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Abmeldung ohne Identifizierung; Saison-, Oldtimer- und E-Kennzeichen online möglich, keine grünen, roten oder Wechselkennzeichen; Zahlung per Visa, Mastercard oder PayPal

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Hinweis der Behörde: Zulassung nur ohne Kfz-Steuerrückstände und ohne offene Gebühren bei sächsischen Zulassungsbehörden

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ortkeine Angabe30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen10,20 €10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens2,60 €2,60 €
GebOSt Nr. 230

ab-Preise: Abmeldung ab 16,80 € (Seite Stand 09/2022). Dort auch Neuzulassung 27,60 bis 129,60 €, Halterwechsel 18,60 bis 60,00 €, Ummeldung ab 18,60 €; unter heutiger GebOSt, daher nicht übernommen. Wunschkennzeichen 10,20 € und Reservierung 2,60 € laut Seite Kfz-Zulassung. Abmeldung "ab 16.8" steht auf einer Seite von 2022 und wird nicht als aktuelle Gebühr übernommen.

Beträge laut Behörde: Gebührenangabe der Behörde. Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Bezahlen

Vor Ort: bar und Girocard (EC). Vor Ort bar oder Girocard; Kreditkarte nur bei Abmeldung genannt (Seite Stand 09/2022)

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Dresden

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Dresden?

Nur mit Termin (Kfz-Zulassungsbehörde Dresden). Zutritt nur mit Termin, auch für Abmeldung; Termine bis 14 Tage im Voraus buchbar.

Kann ich mein Auto in Dresden online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Dresden?

Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.

Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Dresden?

bar und Girocard (EC). Vor Ort bar oder Girocard; Kreditkarte nur bei Abmeldung genannt (Seite Stand 09/2022).

Weitere Zulassungsstellen in Sachsen

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden