Hannover

Zulassungsstelle Hannover: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde im HannoverServiceCenter, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Eingang C Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Termin je nach AnliegenTermin für Zulassungen nötig (bis zu drei Vorgänge je Termin); Abmeldung laut Leistungsseite ohne Termin, Check-in am Terminal in Wartebereich 04 bis 15 Minuten vor Ende der Servicezeit
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Welche Behörde ist zuständig? Für Hannover gibt es mehr als eine Zulassungsstelle. Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz in der Stadt Hannover; übrige Regionsgemeinden: Region Hannover.

Wohnen Sie in der Region Hannover? Dann ist die Zulassungsstelle Region Hannover zuständig (Fahrzeughalter in den Städten und Gemeinden der Region Hannover ohne die Landeshauptstadt Hannover).

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Hannover gehört zu: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde (32.13). Zuständig für fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz in der Stadt Hannover; übrige Regionsgemeinden: Region Hannover. Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 511 168 44918
E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

Gut zu wissen in Hannover

  • Keine Barzahlung
  • Abmeldung vor Ort ohne Termin möglich
  • Händler und Zulassungsdienste geben Vorgänge in verschlossenen Taschen ab

Adresse und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsbehörde im HannoverServiceCenter

Am Schützenplatz 1
30169 Hannover

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsbehörde im HannoverServiceCenter
Montag 07:30 bis 15:00
Dienstag 07:30 bis 17:00
Mittwoch 07:30 bis 13:00
Donnerstag 07:30 bis 16:00
Freitag 07:30 bis 12:30

Eingang C

Termin: Termin je nach Anliegen. Termin für Zulassungen nötig (bis zu drei Vorgänge je Termin); Abmeldung laut Leistungsseite ohne Termin, Check-in am Terminal in Wartebereich 04 bis 15 Minuten vor Ende der Servicezeit

Termin für Kfz-Zulassungsbehörde im HannoverServiceCenter buchen

Auto abmelden in Hannover

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ortkeine Angabe15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Online: Neuzulassung, Tageszulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Abmeldung, Adressänderung; Zahlung per giropay; bei Kennzeichenmitnahme teils Fehler, dann Termin vor Ort

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ortkeine Angabe30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichenkeine Angabe10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichenskeine Angabe2,60 €
GebOSt Nr. 230

Stadt nennt nur Gebühren nach GebOSt ohne Beträge

Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Bezahlen

Vor Ort: Girocard (EC) und Kreditkarte. Grundsätzlich nur EC- oder Kreditkarte, keine Barzahlung

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Hannover

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Hannover?

Termin je nach Anliegen (Kfz-Zulassungsbehörde im HannoverServiceCenter). Termin für Zulassungen nötig (bis zu drei Vorgänge je Termin); Abmeldung laut Leistungsseite ohne Termin, Check-in am Terminal in Wartebereich 04 bis 15 Minuten vor Ende der Servicezeit.

Kann ich mein Auto in Hannover online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Hannover?

Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.

Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Hannover?

Girocard (EC) und Kreditkarte. Grundsätzlich nur EC- oder Kreditkarte, keine Barzahlung.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden