Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die
offizielle Seite der Behörde.
Nur mit TerminZusätzliche Termine werden je nach Personallage werktags zwischen 08:00 und 08:30 Uhr für denselben Tag freigeschaltet. Online-Termine grundsätzlich nur für Einwohner des Rhein-Kreises Neuss; über 30 Minuten Verspätung verfällt der Termin.
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details
Wer ist zuständig?
Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Neuss gehört zu: Rhein-Kreis Neuss, Straßenverkehrsamt, Zulassungsbehörde.
Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss (Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Rommerskirchen).
Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).
Termin: Nur mit Termin. Zusätzliche Termine werden je nach Personallage werktags zwischen 08:00 und 08:30 Uhr für denselben Tag freigeschaltet. Online-Termine grundsätzlich nur für Einwohner des Rhein-Kreises Neuss; über 30 Minuten Verspätung verfällt der Termin.
Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis
mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online.
Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.
Online-Abmeldung beim Rhein-Kreis Neuss ohne eID (Online-Ausweis) möglich; Neuzulassungen mit Mehrstufen-Typgenehmigung nicht online.
Vor Ort abmelden: was mitbringen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig
Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.
Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen
Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorgang
laut Behörde
bundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort
keine Angabe
30,00 € GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)
keine Angabe
12,80 € GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)
keine Angabe
24,20 € GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen
10,20 €
10,20 € GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens
2,60 €
2,60 € GebOSt Nr. 230
Zuteilung 10,20 €, Vorabreservierung 2,60 € (90 Tage); bei der Abmeldung zusammen 12,80 € veröffentlicht. Reservierung des bisherigen Kennzeichens für dasselbe Fahrzeug 2,60 € für 12 Monate. Weitere Beträge nicht veröffentlicht.
Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.
Bezahlen
Zahlungsarten vor Ort nicht veröffentlicht; online per ePayment
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Neuss
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Neuss?
Nur mit Termin (Straßenverkehrsamt Neuss (Kreishaus)). Zusätzliche Termine werden je nach Personallage werktags zwischen 08:00 und 08:30 Uhr für denselben Tag freigeschaltet. Online-Termine grundsätzlich nur für Einwohner des Rhein-Kreises Neuss; über 30 Minuten Verspätung verfällt der Termin.
Kann ich mein Auto in Neuss online abmelden?
Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.
Was kostet die Abmeldung vor Ort in Neuss?
Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.
Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde.
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