Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die
offizielle Seite der Behörde.
Das Wichtigste
Adresse
Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen, Carlo-Schmid-Straße 4, 52146 Würselen 2 Standorte
Heute
Öffnungszeiten siehe untenSchnellschalter ohne Termin: Mo und Do 07:15 bis 15:00, Di und Fr 07:15 bis 12:30, Mi 07:15 bis 12:30 und 13:45 bis 17:00, Sa 07:15 bis 11:00 UhrFeiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Termin je nach AnliegenTermin für alle Zulassungsanliegen; Abmeldung, Feinstaubplakette und E-Plakette am Schnellschalter ohne Termin (samstags ohne Termin: Abmeldung, Feinstaubplakette, Erneuerung der Stempelplakette). Besucher ohne Termin erhalten keine Wartemarke, sondern einen zeitnahen Termin. Neue Termine werden laufend online freigeschaltet.
Laut Behörde: 16,80 € vor Ort, 2,70 € online Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details
Wer ist zuständig?
Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Aachen gehört zu: StädteRegion Aachen, Straßenverkehrsamt (A 36), Kfz-Zulassungsstelle.
Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz in der StädteRegion Aachen, einschließlich der Stadt Aachen; Einwohner des Kreises Düren können hier ebenfalls zulassen.
Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).
Die Zulassungsstelle für Aachen sitzt in Würselen, nicht in der Stadt Aachen
Samstags geöffnet (07:30 bis 11:00 Uhr), aber 8,00 € Zusatzgebühr je Besuch
Abmeldung am Schnellschalter ohne Termin, Montag bis Samstag
Online-Gebühren nur per PayPal
Standorte und Öffnungszeiten (2)
Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen Hauptstelle
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen
Montag
07:30 bis 15:00
Dienstag
07:30 bis 12:30
Mittwoch
07:30 bis 12:30 14:00 bis 17:00
Donnerstag
07:30 bis 15:00
Freitag
07:30 bis 12:30
Samstag
07:30 bis 11:00 (Eingeschränkter Samstagsservice, 8,00 € Pauschale je Besuch)
Schnellschalter ohne Termin: Mo und Do 07:15 bis 15:00, Di und Fr 07:15 bis 12:30, Mi 07:15 bis 12:30 und 13:45 bis 17:00, Sa 07:15 bis 11:00 Uhr
Termin: Termin je nach Anliegen. Termin für alle Zulassungsanliegen; Abmeldung, Feinstaubplakette und E-Plakette am Schnellschalter ohne Termin (samstags ohne Termin: Abmeldung, Feinstaubplakette, Erneuerung der Stempelplakette). Besucher ohne Termin erhalten keine Wartemarke, sondern einen zeitnahen Termin. Neue Termine werden laufend online freigeschaltet.
Kein Samstagsservice für Autohändler und Zulassungsdienste; Ausfuhrkennzeichen nicht samstags
Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis
mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online.
Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.
Online-Gebühren nur per PayPal; Abmeldung laut StädteRegion online ohne BundID. Serviceportal nennt i-Kfz für Zulassung, Ummeldung (Wohnsitz- und Halterwechsel), Wiederzulassung und Abmeldung.
Vor Ort abmelden: was mitbringen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig
Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.
Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen
Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorgang
laut Behörde
bundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort
keine Angabe
30,00 € GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)
keine Angabe
12,80 € GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)
keine Angabe
24,20 € GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen
10,20 €
10,20 € GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens
2,60 €
2,60 € GebOSt Nr. 230
Abmeldung vor Ort 16,80 € inkl. 0,30 € je Klebesiegel, online 2,70 €. Neuzulassung 30,60 bis 68,90 €, Wiederzulassung 30,60 bis 43,40 €. Ummeldung: Wohnsitzwechsel 24,50 bis 52,30 € (online 14,55 bis 34,65 €), Halterwechsel 26,80 bis 52,30 € (online 18,05 bis 36,65 €), innerhalb der StädteRegion 27,40 bis 33,70 €. Wunschkennzeichen 10,20 € plus Reservierung 2,60 €, erhoben erst bei der Zulassung. Samstagsbesuche seit 01.04.2026 zusätzlich 8,00 € je Besuch.
Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.
Bezahlen
Vor Ort: bar. Laut Serviceportal Barzahlung, bargeldlose Zahlung (Kartenart nicht genannt) und Lastschrift; online nur PayPal
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Aachen
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Aachen?
Termin je nach Anliegen (Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen). Termin für alle Zulassungsanliegen; Abmeldung, Feinstaubplakette und E-Plakette am Schnellschalter ohne Termin (samstags ohne Termin: Abmeldung, Feinstaubplakette, Erneuerung der Stempelplakette). Besucher ohne Termin erhalten keine Wartemarke, sondern einen zeitnahen Termin. Neue Termine werden laufend online freigeschaltet.
Kann ich mein Auto in Aachen online abmelden?
Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,70 € (laut Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.
Was kostet die Abmeldung vor Ort in Aachen?
Die Behörde nennt 16,80 €. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €.
Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Aachen?
bar. Laut Serviceportal Barzahlung, bargeldlose Zahlung (Kartenart nicht genannt) und Lastschrift; online nur PayPal.
Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde.
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