Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die
offizielle Seite der Behörde.
Öffnungszeiten siehe untenÖffnungszeiten nur nach TerminvereinbarungFeiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Termin je nach AnliegenTermin nur online, mehrere Wochen im Voraus, nicht per Telefon oder E-Mail. Ohne Termin an der Information: Abmeldung, Adressänderung innerhalb Hagens, Kurzzeitkennzeichen
Laut Behörde: 17,40 € vor Ort Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details
Wer ist zuständig?
Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Hagen gehört zu: Stadt Hagen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zulassungsbehörde.
Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz in Hagen.
Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).
Termin: Termin je nach Anliegen. Termin nur online, mehrere Wochen im Voraus, nicht per Telefon oder E-Mail. Ohne Termin an der Information: Abmeldung, Adressänderung innerhalb Hagens, Kurzzeitkennzeichen
Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis
mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online.
Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.
Online-Antrag über services.hagen.de/kfz-anmeldung; Zahlung per Kreditkarte. Online-Umschreibung nur mit Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode (ab 2018). Wiederzulassung online nicht ausdrücklich genannt
Vor Ort abmelden: was mitbringen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig
Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.
Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen
Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorgang
laut Behörde
bundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort
30,90 €
30,00 € GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)
keine Angabe
12,80 € GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)
27,70 €
24,20 € GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen
10,20 €
10,20 € GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens
2,60 €
2,60 € GebOSt Nr. 230
ab-Preise: Neuzulassung 30,90 bis 46,20 € je nach Fall (Mindestwert übernommen). Umschreibung = Halterwechsel innerhalb Hagens ohne neues Kennzeichen 27,70 € (mit Umkennzeichnung 29,70 €, mit vollgeschriebenem Fahrzeugbrief 31,50 €); Umschreibung von außerhalb 25,10 bis 27,10 €, ohne Halterwechsel mit Kennzeichenbeibehalt 24,80 €. Wunschkennzeichen 10,20 €, vorab reserviert zusammen 12,80 € veröffentlicht (Reservierung 2,60 €). Abmeldung mit Verwertungsnachweis zzgl. 5,10 €; Änderung technischer Daten zzgl. 11,70 €
Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.
Bezahlen
Vor Ort: Girocard (EC). Bargeldlos mit girocard und PIN
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Hagen
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Hagen?
Termin je nach Anliegen (Zulassungsbehörde Hagen, Verwaltungsgebäude Hohenlimburg). Termin nur online, mehrere Wochen im Voraus, nicht per Telefon oder E-Mail. Ohne Termin an der Information: Abmeldung, Adressänderung innerhalb Hagens, Kurzzeitkennzeichen.
Kann ich mein Auto in Hagen online abmelden?
Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.
Was kostet die Abmeldung vor Ort in Hagen?
Die Behörde nennt 17,40 €. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €.
Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde.
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