Heilbronn

Zulassungsstelle Heilbronn (Stadt): Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Nur mit Termin. Telefon Mo bis Mi 8:00 bis 16:00, Do 8:00 bis 18:00, Fr 8:00 bis 12:30 Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Nur mit TerminTermin online oder unter 07131 56-3636; kurzfristig frei gewordene Termine werden morgens zwischen 7:00 und 7:30 freigeschaltet
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Welche Behörde ist zuständig? Für Heilbronn gibt es mehr als eine Zulassungsstelle. Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Stadtkreis Heilbronn; Landkreis Heilbronn hat eine eigene Zulassungsstelle.

Wohnen Sie im Landkreis Heilbronn? Dann ist die Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn zuständig (Landkreis Heilbronn ohne die Stadt Heilbronn, die eine eigene Zulassungsstelle hat).

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Heilbronn (Stadt) gehört zu: Stadt Heilbronn, Bürgeramt, Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz im Stadtkreis Heilbronn; Landkreis Heilbronn hat eine eigene Zulassungsstelle. Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 7131 56-3636
E-Mail: kfz-zulassung@heilbronn.de

Gut zu wissen in Heilbronn

  • Frei gewordene Termine werden morgens zwischen 7:00 und 7:30 freigeschaltet
  • Stadt und Landratsamt Heilbronn sind getrennte Zulassungsstellen unter derselben Adresse Lerchenstraße 40
  • Die Stadt warnt vor privaten Seiten für Wunschkennzeichen mit hohen Gebühren

Adresse und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Heilbronn

Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Heilbronn
Montag 07:30 bis 15:30
Dienstag 07:30 bis 15:30
Mittwoch 07:30 bis 12:00
13:00 bis 15:30
Donnerstag 07:30 bis 15:30
Freitag 07:30 bis 12:00

Nur mit Termin. Telefon Mo bis Mi 8:00 bis 16:00, Do 8:00 bis 18:00, Fr 8:00 bis 12:30

Termin: Nur mit Termin. Termin online oder unter 07131 56-3636; kurzfristig frei gewordene Termine werden morgens zwischen 7:00 und 7:30 freigeschaltet

Termin für Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Heilbronn buchen

Auto abmelden in Heilbronn

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ortkeine Angabe15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Für Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 zugelassen wurden; online auch Adressänderung, Tageszulassung, Leasingbriefauskunft und Wunschkennzeichen

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Hinweis der Behörde: SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer im Original; bei Rückständen aus Kfz-Zulassungen über 30 Euro keine weitere Zulassung

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ortkeine Angabe30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen10,20 €10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens2,60 €2,60 €
GebOSt Nr. 230

Wunschkennzeichen: Zuteilung 10,20 Euro bei der Zulassung, Vorwegreservierung 2,60 Euro (Seite Wunschkennzeichen reservieren); weitere Gebühren nicht veröffentlicht

Beträge laut Behörde: Gebührenangabe der Behörde. Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Heilbronn (Stadt)

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Heilbronn (Stadt)?

Nur mit Termin (Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Heilbronn). Termin online oder unter 07131 56-3636; kurzfristig frei gewordene Termine werden morgens zwischen 7:00 und 7:30 freigeschaltet.

Kann ich mein Auto in Heilbronn (Stadt) online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Heilbronn (Stadt)?

Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden