Zulassungsstelle Landkreis Karlsruhe: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die
offizielle Seite der Behörde.
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details
Welche Behörde ist zuständig? Für Karlsruhe gibt es mehr als eine Zulassungsstelle.
Diese hier ist zuständig für: Landkreis Karlsruhe ohne die Stadt Karlsruhe, die eine eigene Zulassungsstelle hat.
Wohnen Sie in der Stadt Karlsruhe? Dann ist die Zulassungsstelle Karlsruhe (Stadt) zuständig (Fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Karlsruhe; der Landkreis Karlsruhe hat eine eigene Zulassungsstelle).
Wer ist zuständig?
Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Landkreis Karlsruhe gehört zu: Landratsamt Karlsruhe, Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht, Kfz-Zulassungsstellen.
Zuständig für landkreis Karlsruhe ohne die Stadt Karlsruhe, die eine eigene Zulassungsstelle hat.
Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).
Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis
mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online.
Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.
Landratsamt verlinkt i-Kfz für Abmeldung und Zulassung; Umschreibung und Wiederzulassung laufen über den Zulassungsdienst des Bundesportals
Vor Ort abmelden: was mitbringen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig
Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.
Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen
Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorgang
laut Behörde
bundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort
keine Angabe
30,00 € GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)
keine Angabe
12,80 € GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)
keine Angabe
24,20 € GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen
10,20 €
10,20 € GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens
2,60 €
2,60 € GebOSt Nr. 230
Wunschkennzeichen mit Reservierung: zusammen 12,80 € veröffentlicht (hier aufgeteilt in 10,20 + 2,60). Sonst keine Gesamtbeträge; Landratsamt nennt GebOSt plus zusätzliche KBA-Gebühr von 1,20 Euro pro Vorgang
Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.
Bezahlen
Vor Ort: Girocard (EC). Laut Terminsystem in Bretten und Ettlingen seit 01.05.2026 nur Kartenzahlung; für Karlsruhe und Bruchsal nicht veröffentlicht
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Karlsruhe
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Landkreis Karlsruhe?
Nur mit Termin (Kfz-Zulassungsstelle Karlsruhe (Landratsamt)). Termin online (max. 3 Vorgänge) oder über 115.
Kann ich mein Auto in Landkreis Karlsruhe online abmelden?
Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.
Was kostet die Abmeldung vor Ort in Landkreis Karlsruhe?
Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.
Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Landkreis Karlsruhe?
Girocard (EC). Laut Terminsystem in Bretten und Ettlingen seit 01.05.2026 nur Kartenzahlung; für Karlsruhe und Bruchsal nicht veröffentlicht.
Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde.
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