Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die
offizielle Seite der Behörde.
Das Wichtigste
Adresse
Kfz-Zulassungsstelle Kreis Gütersloh (Kreishaus, Bauteil 7), Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh
Heute
Öffnungszeiten siehe untenWartemarken ohne Termin nur 07:30 bis 11:00 sowie Mo und Do 13:30 bis 16:00 (seit 17.08.2026)Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Termin möglich, auch ohne TerminTermin empfohlen; ohne Termin längere Wartezeit. Pflicht nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II und bei Einzelgenehmigungen
Laut Behörde: 17,40 € vor Ort, 2,70 € online Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details
Wer ist zuständig?
Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Gütersloh gehört zu: Kreis Gütersloh, Abteilung Straßenverkehr, Kfz-Zulassungsstelle.
Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz im Kreis Gütersloh, einschließlich der Stadt Gütersloh.
Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).
Seit 01.04.2026 nur Kartenzahlung, kein American Express
Wartemarken für Spontankunden nur bis 11:00 bzw. Mo und Do bis 16:00
Live-Webcam aus dem Wartebereich auf der Kreisseite
QR-Code für den digitalen Fahrzeugschein vor Ort für 5,10 €
Adresse und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kreis Gütersloh (Kreishaus, Bauteil 7)
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Kreis Gütersloh (Kreishaus, Bauteil 7)
Montag
07:30 bis 12:00 13:30 bis 17:30
Dienstag
07:30 bis 12:00
Mittwoch
07:30 bis 12:00
Donnerstag
07:30 bis 12:00 13:30 bis 17:30
Freitag
07:30 bis 12:00
Wartemarken ohne Termin nur 07:30 bis 11:00 sowie Mo und Do 13:30 bis 16:00 (seit 17.08.2026)
Termin: Termin möglich, auch ohne Termin. Termin empfohlen; ohne Termin längere Wartezeit. Pflicht nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II und bei Einzelgenehmigungen
Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis
mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online.
Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.
Portal i-Kfz Stufe 4 (regio iT); Lastschrift ab 10 € möglich. Laut Serviceportal auch Online-Umschreibung auf neuen Halter ohne Kennzeichenwechsel und Online-Umschreibung abgemeldeter Fahrzeuge
Vor Ort abmelden: was mitbringen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig
Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.
Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen
Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorgang
laut Behörde
bundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort
keine Angabe
30,00 € GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)
keine Angabe
12,80 € GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)
keine Angabe
24,20 € GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen
10,20 €
10,20 € GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens
2,60 €
2,60 € GebOSt Nr. 230
Stand 14.01.2026. Die Liste nennt Mindest- und Höchstsummen: Neuzulassung 31,20 bis 88,60 €; Umschreibung innerhalb des Kreises (Halterwechsel, auch ohne Kennzeichenwechsel) 28,00 bis 31,80 €; Umschreibung aus anderem Bezirk mit Kennzeichenwechsel 30,90 €; Wiederzulassung auf denselben Halter 24,50 €. Online-Abmeldung laut Serviceportal 2,70 €; weitere Online-Gebühren nicht veröffentlicht
Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.
Bezahlen
Vor Ort: Girocard (EC) und Kreditkarte. Seit 01.04.2026 nur bargeldlos; EC- oder Kreditkarte, kein American Express
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Gütersloh
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Gütersloh?
Termin möglich, auch ohne Termin (Kfz-Zulassungsstelle Kreis Gütersloh (Kreishaus, Bauteil 7)). Termin empfohlen; ohne Termin längere Wartezeit. Pflicht nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II und bei Einzelgenehmigungen.
Kann ich mein Auto in Gütersloh online abmelden?
Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,70 € (laut Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.
Was kostet die Abmeldung vor Ort in Gütersloh?
Die Behörde nennt 17,40 €. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €.
Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Gütersloh?
Girocard (EC) und Kreditkarte. Seit 01.04.2026 nur bargeldlos; EC- oder Kreditkarte, kein American Express.
Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde.
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