Online abmelden
Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis
mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online.
Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.
Die i-Kfz-Seite bettet den Online-Dienst der digitalen Verwaltung ein (Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Abmeldung); Online-Wiederzulassung mit eigenem Merkblatt beschrieben
Vor Ort abmelden: was mitbringen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
- Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig
Hinweis der Behörde: Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung nötig
Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.