Landkreis Rosenheim

Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Verkehrszentrum Rosenheim (Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle), Äußere Oberaustraße 4, 83026 Rosenheim 2 Standorte
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Im Aicherpark Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Keine Angabe der BehördeOnline-Terminreservierung wird angeboten; ob eine Vorsprache ohne Termin möglich ist, ist nicht veröffentlicht
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Welche Behörde ist zuständig? Für Rosenheim gibt es mehr als eine Zulassungsstelle. Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Wohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Rosenheim (ohne die kreisfreie Stadt Rosenheim).

Wohnen Sie in der Stadt Rosenheim? Dann ist die Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt) zuständig (Fahrzeughalter mit Wohnsitz oder Firmensitz in der kreisfreien Stadt Rosenheim).

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim gehört zu: Landratsamt Rosenheim, Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Rosenheim (ohne die kreisfreie Stadt Rosenheim). Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 8031 392-5353
E-Mail: kfz.rosenheim@lra-rosenheim.de

Gut zu wissen in Landkreis Rosenheim

  • Zwei Zulassungsstellen: Verkehrszentrum Rosenheim im Aicherpark und Wasserburg a. Inn
  • Erweiterte Zuständigkeit: Zulassungen auch für Stadt Rosenheim und mehrere oberbayerische Landkreise möglich
  • Online reservierte Wunschkennzeichen gelten 60 Tage; Wechselkennzeichen nicht online reservierbar

Standorte und Öffnungszeiten (2)

Verkehrszentrum Rosenheim (Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle) Hauptstelle

Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Verkehrszentrum Rosenheim (Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle)
Montag 07:30 bis 12:00
Dienstag 07:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
Mittwoch 07:30 bis 12:00
Donnerstag 07:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
Freitag 07:30 bis 12:00

Im Aicherpark

Termin: keine Angabe. Online-Terminreservierung wird angeboten; ob eine Vorsprache ohne Termin möglich ist, ist nicht veröffentlicht

Termin für Verkehrszentrum Rosenheim (Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle) buchen

Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg a. Inn

Staudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg am Inn

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg a. Inn
Montag 08:15 bis 12:00
Dienstag 08:15 bis 12:00
14:00 bis 15:30
Mittwoch 08:15 bis 12:00
14:00 bis 15:30
Donnerstag 08:15 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Freitag 08:15 bis 12:00

Telefon Wasserburg +49 8031 392-5390, E-Mail kfz.wasserburg@lra-rosenheim.de

Termin: keine Angabe. Online-Terminreservierung wird angeboten; ob eine Vorsprache ohne Termin möglich ist, ist nicht veröffentlicht

Termin für Kfz-Zulassungsstelle Wasserburg a. Inn buchen

Auto abmelden in Landkreis Rosenheim

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ortkeine Angabe15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Die i-Kfz-Seite bettet den Online-Dienst der digitalen Verwaltung ein (Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Abmeldung); Online-Wiederzulassung mit eigenem Merkblatt beschrieben

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Hinweis der Behörde: Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung nötig

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ortkeine Angabe30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen10,20 €10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens2,60 €2,60 €
GebOSt Nr. 230

Für ein online reserviertes Wunschkennzeichen nennt das Landratsamt eine Zusatzgebühr bei der Zulassung, zusammen 12,80 € veröffentlicht (aufgeteilt in Zuteilung und Reservierung)

Beträge laut Behörde: Gebührenangabe der Behörde. Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Bezahlen

Zahlungsarten vor Ort nicht veröffentlicht; Online-Abmeldung per Kreditkarte

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim

Kann ich mein Auto in Landkreis Rosenheim online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Landkreis Rosenheim?

Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden