Rosenheim

Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt): Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Rosenheim, Westerndorfer Straße 88, 83024 Rosenheim
Heute
Vorsprache nur mit Termin. Telefon und E-Mail: Mo bis Do 08:00 bis 12:30 und 14:00 bis 17:00, Fr 08:00 bis 12:00. Haltestelle Römerstraße
Termin
Nur mit TerminTermin online über eTermin oder telefonisch
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Welche Behörde ist zuständig? Für Rosenheim gibt es mehr als eine Zulassungsstelle. Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Wohnsitz oder Firmensitz in der kreisfreien Stadt Rosenheim.

Wohnen Sie im Landkreis Rosenheim? Dann ist die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim zuständig (Fahrzeughalter mit Wohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Rosenheim (ohne die kreisfreie Stadt Rosenheim)).

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt) gehört zu: Stadt Rosenheim, Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz oder Firmensitz in der kreisfreien Stadt Rosenheim. Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 8031 365-1337
E-Mail: kfz@rosenheim.de

Gut zu wissen in Rosenheim

  • Online-Zulassung nur für eigene Fahrzeuge; für Dritte Termin mit Vollmacht
  • Online höchstens 5 Wunschkennzeichen je Person oder Firma reservierbar

Adresse und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Rosenheim

Westerndorfer Straße 88
83024 Rosenheim

Vorsprache nur mit Termin. Telefon und E-Mail: Mo bis Do 08:00 bis 12:30 und 14:00 bis 17:00, Fr 08:00 bis 12:00. Haltestelle Römerstraße

Termin: Nur mit Termin. Termin online über eTermin oder telefonisch

Termin für Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Rosenheim buchen

Auto abmelden in Rosenheim

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ortkeine Angabe15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Online-Ausweis (eID) oder ELSTER-Zertifikat nötig; BayernID oder BundID empfohlen. Online nicht stellvertretend für andere Personen möglich

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Hinweis der Behörde: Für Zulassung und Umschreibung wird eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Kfz-Steuer) verlangt

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ortkeine Angabe30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichenkeine Angabe10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichenskeine Angabe2,60 €
GebOSt Nr. 230

Die Stadt veröffentlicht keine Gebührenbeträge für Zulassungsvorgänge

Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Bezahlen

Zahlungsarten vor Ort nicht veröffentlicht

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt)

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Rosenheim (Stadt)?

Nur mit Termin (Kfz-Zulassungsbehörde Stadt Rosenheim). Termin online über eTermin oder telefonisch.

Kann ich mein Auto in Rosenheim (Stadt) online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Rosenheim (Stadt)?

Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden