Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die
offizielle Seite der Behörde.
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details
Welche Behörde ist zuständig? Für Koblenz gibt es mehr als eine Zulassungsstelle.
Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Koblenz (Landkreis Mayen-Koblenz: eigene Zulassungsstelle im Kreishaus Koblenz).
Wohnen Sie im Landkreis Mayen-Koblenz? Dann ist die Zulassungsstelle Mayen-Koblenz zuständig (Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz ohne die Stadt Andernach (eigene Zulassungsstelle); nicht Stadt Koblenz).
Wer ist zuständig?
Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Koblenz gehört zu: Stadtverwaltung Koblenz, Ordnungsamt, Kfz-Zulassung.
Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Koblenz (Landkreis Mayen-Koblenz: eigene Zulassungsstelle im Kreishaus Koblenz).
Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).
Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die
Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis
mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online.
Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.
Stadt nennt Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung und Umschreibung online; Link ist das Zulassungsportal (auch Adressänderung bei Umzug). Online-Abmeldung: https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.ab&oeId=L100039.OE.197329839&leistungId=99036026017000&p=071110
Vor Ort abmelden: was mitbringen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig
Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.
Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen
Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorgang
laut Behörde
bundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort
keine Angabe
30,00 € GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)
keine Angabe
12,80 € GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)
keine Angabe
24,20 € GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen
keine Angabe
10,20 € GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens
keine Angabe
2,60 € GebOSt Nr. 230
Stadt nennt nur GebOSt-Grundgebühren (Abmeldung 15,90 vor Ort, 2,10 online), keine Gesamtbeträge
Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.
Bezahlen
Vor Ort: bar, Girocard (EC) und Kreditkarte. Bar, EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Koblenz
Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Koblenz?
Nur mit Termin (Kfz-Zulassung Koblenz (Rauental)). Online-Termine nur für Einwohner der Stadt Koblenz.
Kann ich mein Auto in Koblenz online abmelden?
Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.
Was kostet die Abmeldung vor Ort in Koblenz?
Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.
Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Koblenz?
bar, Girocard (EC) und Kreditkarte. Bar, EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter.
Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 1. Dezember 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde.
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