Koblenz

Zulassungsstelle Koblenz: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Kfz-Zulassung Koblenz (Rauental), Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Derzeit nur mit Termin Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Nur mit TerminOnline-Termine nur für Einwohner der Stadt Koblenz
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Welche Behörde ist zuständig? Für Koblenz gibt es mehr als eine Zulassungsstelle. Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Koblenz (Landkreis Mayen-Koblenz: eigene Zulassungsstelle im Kreishaus Koblenz).

Wohnen Sie im Landkreis Mayen-Koblenz? Dann ist die Zulassungsstelle Mayen-Koblenz zuständig (Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Landkreis Mayen-Koblenz ohne die Stadt Andernach (eigene Zulassungsstelle); nicht Stadt Koblenz).

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Koblenz gehört zu: Stadtverwaltung Koblenz, Ordnungsamt, Kfz-Zulassung. Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Koblenz (Landkreis Mayen-Koblenz: eigene Zulassungsstelle im Kreishaus Koblenz). Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 261 129-4420
E-Mail: zulassungsbehoerde@stadt.koblenz.de

Gut zu wissen in Koblenz

  • Seit 25.08.2026 neue Adresse im Rauental (Ludwig-Erhard-Straße 2), vorher Blücherstraße 40
  • Mittwochs Nachmittag 13:30 bis 16:30 geöffnet
  • Kreis Mayen-Koblenz hat eine eigene Zulassungsstelle in Koblenz (Bahnhofstraße 9)
  • Kreditkarte wird akzeptiert

Adresse und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassung Koblenz (Rauental)

Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Kfz-Zulassung Koblenz (Rauental)
Montag 08:00 bis 12:30
Dienstag 08:00 bis 12:30
Mittwoch 08:00 bis 12:30
13:30 bis 16:30
Donnerstag 08:00 bis 12:30
Freitag 08:00 bis 12:30

Derzeit nur mit Termin

Termin: Nur mit Termin. Online-Termine nur für Einwohner der Stadt Koblenz

Termin für Kfz-Zulassung Koblenz (Rauental) buchen

Auto abmelden in Koblenz

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ortkeine Angabe15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Stadt nennt Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Neuzulassung und Umschreibung online; Link ist das Zulassungsportal (auch Adressänderung bei Umzug). Online-Abmeldung: https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.ab&oeId=L100039.OE.197329839&leistungId=99036026017000&p=071110

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ortkeine Angabe30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichenkeine Angabe10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichenskeine Angabe2,60 €
GebOSt Nr. 230

Stadt nennt nur GebOSt-Grundgebühren (Abmeldung 15,90 vor Ort, 2,10 online), keine Gesamtbeträge

Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Bezahlen

Vor Ort: bar, Girocard (EC) und Kreditkarte. Bar, EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Koblenz

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Koblenz?

Nur mit Termin (Kfz-Zulassung Koblenz (Rauental)). Online-Termine nur für Einwohner der Stadt Koblenz.

Kann ich mein Auto in Koblenz online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Koblenz?

Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.

Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Koblenz?

bar, Girocard (EC) und Kreditkarte. Bar, EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte direkt beim Sachbearbeiter.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 1. Dezember 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden