Mainz

Zulassungsstelle Mainz: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde Mainz, Elly-Beinhorn-Straße 16, 55129 Mainz
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Nur mit Online-Termin; Ausfuhrkennzeichen Annahmeschluss 30 Minuten früher Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Nur mit TerminAutohäuser und Zulassungsdienste ohne Termin, Abgabe und Abholung 08:00 bis 11:00
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Laut Behörde: 16,80 € vor Ort Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Welche Behörde ist zuständig? Für Mainz gibt es mehr als eine Zulassungsstelle. Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Mainz (Landkreis Mainz-Bingen: eigene Zulassungsstellen).

Wohnen Sie im Landkreis Mainz-Bingen? Dann ist die Zulassungsstelle Mainz-Bingen zuständig (Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen (nicht Stadt Mainz)).

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Mainz gehört zu: Landeshauptstadt Mainz, Verkehrsüberwachungsamt, Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Mainz (Landkreis Mainz-Bingen: eigene Zulassungsstellen). Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: 115
E-Mail: zulassungsstelle@stadt.mainz.de

Gut zu wissen in Mainz

  • Nur für das Stadtgebiet Mainz zuständig, der Landkreis Mainz-Bingen hat eigene Stellen
  • Fremde Kennzeichen werden nur bei vollständigen Unterlagen abgemeldet
  • Händlerabgabe ohne Termin 08:00 bis 11:00

Adresse und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsbehörde Mainz

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsbehörde Mainz
Montag 07:30 bis 12:00
Dienstag 07:30 bis 15:00
Mittwoch 07:30 bis 12:00
Donnerstag 07:30 bis 12:00
13:00 bis 17:30
Freitag 07:30 bis 12:00

Nur mit Online-Termin; Ausfuhrkennzeichen Annahmeschluss 30 Minuten früher

Termin: Nur mit Termin. Autohäuser und Zulassungsdienste ohne Termin, Abgabe und Abholung 08:00 bis 11:00

Termin für Kfz-Zulassungsbehörde Mainz buchen

Auto abmelden in Mainz

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ort16,80 €15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Link ist die Online-Abmeldung; Online-Zulassung: https://www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.zl&oeId=L100039.OE.329195414&leistungId=99036020001000&p=073150. Umschreibung und Wiederzulassung online von der Stadt nicht ausdrücklich genannt.

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ort30,60 €30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichen10,20 €10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichens2,60 €2,60 €
GebOSt Nr. 230

Zulassung = Standardgebühr Erstzulassung 30,60 Euro (Seite nennt außerdem Verwaltungsgebühr 30,00 Euro vor Ort und 12,80 Euro für Erstzulassung über i-Kfz, keine Online-Gesamtsumme). Wunschkennzeichen und Reservierung von den Seiten Neuzulassung und Wunschkennzeichen. Anschlussreservierung nach Abmeldung 2,60 Euro.

Beträge laut Behörde: Gebührenangabe der Behörde. Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Bezahlen

Vor Ort: bar und Girocard (EC). Online-Abmeldung über ePayment

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Mainz

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Mainz?

Nur mit Termin (Kfz-Zulassungsbehörde Mainz). Autohäuser und Zulassungsdienste ohne Termin, Abgabe und Abholung 08:00 bis 11:00.

Kann ich mein Auto in Mainz online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Mainz?

Die Behörde nennt 16,80 €. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €.

Wie bezahle ich bei der Zulassungsstelle Mainz?

bar und Girocard (EC). Online-Abmeldung über ePayment.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden