Rhein-Pfalz-Kreis

Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis: Öffnungszeiten, Termin, Gebühren

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Private, unabhängige Seite, kein Angebot einer Behörde. Wir sind nicht die Zulassungsstelle und vergeben keine Termine. Verbindlich ist die offizielle Seite der Behörde.

Das Wichtigste

Adresse
Kfz-Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis (Außenstelle Schifferstadt), Bahnhofstraße 37, 67105 Schifferstadt
Heute
Öffnungszeiten siehe unten Telefonisch Mo bis Fr 09:00 bis 12:00 Feiertage und Schließtage sind nicht berücksichtigt.
Termin
Termin je nach AnliegenTermin online oder telefonisch Pflicht; Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ohne Termin
Online (i-Kfz)
Abmeldung: ja, Zulassung: ja
Abmeldung kostet
Die Behörde nennt keinen Betrag. Bundesweite Grundgebühr: 15,90 € vor Ort, 2,10 € online (GebOSt). Details

Welche Behörde ist zuständig? Für Ludwigshafen gibt es mehr als eine Zulassungsstelle. Diese hier ist zuständig für: Fahrzeughalter mit Wohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis (nicht Stadt Ludwigshafen).

Wohnen Sie in der Stadt Ludwigshafen? Dann ist die Zulassungsstelle Ludwigshafen zuständig (Fahrzeughalter mit Wohnsitz in der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Rhein-Pfalz-Kreis: eigene Zulassungsstelle in Schifferstadt)).

Wer ist zuständig?

Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsstelle und Straßenverkehrsamt meinen dieselbe Stelle: die Zulassungsbehörde. Die Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis gehört zu: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kfz-Zulassungsstelle. Zuständig für fahrzeughalter mit Wohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis (nicht Stadt Ludwigshafen). Maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz des Halters (§ 6 FZV).

Telefon: +49 621 5909-5900
E-Mail: zulassung@rheinpfalzkreis.de

Gut zu wissen in Rhein-Pfalz-Kreis

  • Zulassungsstelle sitzt in Schifferstadt, nicht in der Kreisverwaltung am Europaplatz in Ludwigshafen
  • Abmeldung ohne Termin möglich
  • Online-Vorgänge nur mit PayPal bezahlbar

Adresse und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis (Außenstelle Schifferstadt)

Bahnhofstraße 37
67105 Schifferstadt

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis (Außenstelle Schifferstadt)
Montag 07:30 bis 15:00
Dienstag 07:30 bis 15:00
Mittwoch 07:00 bis 12:00
Donnerstag 07:30 bis 12:00
13:00 bis 17:30
Freitag 07:30 bis 13:00

Telefonisch Mo bis Fr 09:00 bis 12:00

Termin: Termin je nach Anliegen. Termin online oder telefonisch Pflicht; Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ohne Termin

Termin für Kfz-Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis (Außenstelle Schifferstadt) buchen

Auto abmelden in Rhein-Pfalz-Kreis

Gebühr für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Weglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Vor Ortkeine Angabe15,90 €
GebOSt Nr. 224.1
Online (i-Kfz)keine Angabe2,10 €
GebOSt Nr. 224.2

Online abmelden

Die Behörde bietet die Abmeldung über i-Kfz an (Portal der Behörde). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes; beide gibt es seit 2015. Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig. Bezahlt wird online. Private Dienste verlangen für denselben Vorgang etwa 39,90 € (Beispiel, Oktober 2026), siehe Vergleich.

Online-Zahlung nur per PayPal; bei Problemen verweist der Kreis an KBA-Hotline

Vor Ort abmelden: was mitbringen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichenschilder zum Entstempeln
  • Wer die Unterlagen vorlegt, gilt als bevollmächtigt (§ 16 Abs. 1 FZV); eine Vollmacht ist dann nicht nötig

Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Die Zulassungsstelle gibt die Abmeldung an Zoll und Versicherer weiter (§§ 62, 63 FZV); was mit dem Versicherungsvertrag geschieht, regeln die Bedingungen des Versicherers.

Zulassen, umschreiben, Wunschkennzeichen

Gebühren für Zulassung und Umschreibung
Vorganglaut Behördebundesweite Grundgebühr
Zulassung vor Ortkeine Angabe30,00 €
GebOSt Nr. 221.1
Zulassung online (i-Kfz)keine Angabe12,80 €
GebOSt Nr. 221.1.1
Umschreibung (Halterwechsel, Kennzeichen bleibt)keine Angabe24,20 €
GebOSt Nr. 221.8
Zuschlag Wunschkennzeichenkeine Angabe10,20 €
GebOSt Nr. 221 / 230
Reservierung eines Kennzeichenskeine Angabe2,60 €
GebOSt Nr. 230

Kreis verweist nur auf die GebOSt, keine Beträge veröffentlicht

Bundesgebühren: GebOSt-Tabelle und Rechner; ohne Plaketten, Kennzeichenschilder und Auslagen.

Unterlagen für die Zulassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Gebrauchtwagen auch Teil I
  • Nachweis der Hauptuntersuchung, falls nicht in Teil I eingetragen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG)
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person

Alle Unterlagen nach Vorgang · Wunschkennzeichen · Ummelden nach Umzug

Online zulassen geht hier über i-Kfz, mit Ausweis mit Online-Funktion und Papieren, die ab 2018 ausgestellt sind. Zum Portal.

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis

Brauche ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis?

Termin je nach Anliegen (Kfz-Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis (Außenstelle Schifferstadt)). Termin online oder telefonisch Pflicht; Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ohne Termin.

Kann ich mein Auto in Rhein-Pfalz-Kreis online abmelden?

Ja, über das i-Kfz-Portal der Behörde. Die Gebühr beträgt 2,10 € (bundesweite Grundgebühr). Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten auf den Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes (Papiere ab 2015). Ein Ausweis mit Online-Funktion ist für die Abmeldung nicht nötig.

Was kostet die Abmeldung vor Ort in Rhein-Pfalz-Kreis?

Die Behörde nennt keinen eigenen Betrag. Die bundesweite Grundgebühr nach GebOSt Nr. 224.1 beträgt 15,90 €, dazu können kleine Zuschläge kommen.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 5. Oktober 2026. Nächste Prüfung geplant: 5. Januar 2027. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Behörde. Etwas falsch? Fehler melden